Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Kontakt:

Direktkontakt: +49 171 30 90 99 2
E-Mail: Mail@Eumac.info

Postanschrift: (Verwaltung: keine Probenräume)

EUMAC UG (haftungsbeschränkt)
Ueserhütte 4

27321 Thedinghausen

HRA Bremen 36484

Geschäftsführer/Direktor: Thomas Blaeschke
USt – IdNr.: DE 34 22 979 85

Probenräume und -Örtlichkeiten:

Berlin – Hamburg – Bremen – sowie auf Anfrage bei Workshops bei Bedarf bundesweit

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Fotos / Video

Die Fotos und Videos auf unserer Seite dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Voice Over Piano genutzt werden.

Credits Fotos:

Katja Thiele Photography / eumac.info

 

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN EUMAC Ltd. Stand: 01.01.2022

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die Leistungen von EUMAC UG nutzen wollen, die Räume von EUMAC LUG betreten bzw. in einem vertraglichen Verhältnis zu EUMAC UG stehen. Dies sind insbesondere Teilnehmer an Kursen und Interessenten, Gäste bzw. Besucher sowie sonstige Vertragspartner, im Folgenden auch Nutzer genannt.

2.Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die Räume und sonstigen Leistungen von einem Dritten in den Räumen von EUMAC UG angeboten und durchgeführt werden.

3. gestrichen

4.EUMAC UG im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist die EUMAC UG (haftungsbeschränkt), Im Brüggefelde 29A, 28279 Bremen.

5.Teilnehmer sind alle Personen, die an Kursen von EUMAC UG teilnehmen bzw. teilnehmen wollen.

6.Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die Veranstaltung oder Aufgaben außerhalb der Räume in der Im Brüggefelde 29A, 28279 Bremen stattfinden.

7.Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten weiterhin, wenn Personen im Auftrag von EUMAC UG handeln.

8.Jugendliche bedürfen für die Teilnahme der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

 

2. Unterrichtsvertrag mit EUMAC UG

1.Der Unterrichtsvertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Unterrichtskurs und ihrer Annahme durch EUMAC UG zustande.

2.Nach Vertragsschluss kann eine einseitige Beendigung des Vertrages nur nach Ziffer 8 (Kündigung) erfolgen.

3.Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem Unterrichtskurs eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.

 

3. Vertragslaufzeit

Unbefristete Verträge sind mit einer dreimonatigen Frist beginnend zum 01. des auf die Kündigung folgenden Monats zu kündigen. Die Laufzeiten der befristeten Verträge werden im Internet auf den jeweiligen Kursseiten und in den Kursbeschreibungen veröffentlicht.

 

4. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen von EUMAC UG ergibt sich aus den Beschreibungen der einzelnen Kursangebote im aktuellen Programm und aus der im Internet veröffentlichten Fassung.

 

5. Gebühren

Die Unterrichtsgebühren der jeweiligen Kursangebote werden mit dem aktuellen Programm und im Internet veröffentlicht.

 

6. Zahlungsweise

1.Die Unterrichtsgebühren können im Lastschriftverfahren oder per Dauerauftrag beglichen werden. 2. Bei befristeten Kursen ist die gesamte Kursgebühr vorab zu überweisen, bzw. zur ersten Unterrichtsstunde bar bei EUMAC UG zu bezahlen.

2.Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Teilnehmers oder mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst werden, so hat der Teilnehmer die entstehenden Kosten zu tragen. Für anfallende Mahnungen berechnet EUMAC UG eine Verwaltungsgebühr von € 5,00.

3.Die für die jeweiligen Kursangebote geltenden Zahlungsmodalitäten werden im entsprechenden Anmeldeformular geregelt.

 

7. Pflichten der Teilnehmer und sonstigen Nutzer

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Requisiten, Geräte, Einrichtungen und Räume sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung von EUMAC UG, des Gebäudes, in dem der Unterricht stattfindet und das bestehende Rauchverbot zu beachten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung bzw. die Brandschutzordnung haftet der Teilnehmer für entstandenen Schaden.

 

8. Kündigung

1.Der Teilnehmer kann einen unbefristeten Unterrichtsvertrag unter Berücksichtigung der geltenden Fristen von drei Monaten, beginnend am 01. des auf die Kündigung folgenden Monats schriftlich, persönlich oder per E-Mail in der Geschäftsstelle von EUMAC UG kündigen.

2.Verträge mit fester Laufzeit enden zum angegebenen Datum ohne, dass es einer Kündigung bedarf.

3.Jede Vertragspartei kann während der Vertragslaufzeit den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor:

bei Rückstand der Gebührenzahlung trotz Mahnung von zwei Monaten

bei gemeinschaftswidrigem Verhalten

bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung

4.Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung.

5.Die Abmeldung bei der/dem Kursleiter/ in oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.

 

9. Terminabsage

1.Sollte ein Teilnehmer eines Gruppenunterrichts nicht am Unterricht teilnehmen können, besteht kein Anrecht darauf, den Unterricht nachzuholen.

2.Absage von Einzelunterrichten seitens des Teilnehmers:

a) 24h-48h vorher: Fälligkeit in Höhe von 50% der vereinbarten Summe.

b) bis 24h vorher: Fälligkeit in Höhe von 100% der vereinbarten Summe.

3.Sollte der Dozent den Termin für Einzelunterricht nicht einhalten können, kann EUMAC UG einen Ersatzdozenten stellen oder einen Nachholtermin anbieten.

4.Sollte seitens EUMAC UG der Einzelunterricht nicht angeboten werden können, erhält der Teilnehmer das bereits entrichtete Entgelt zurück.

 

10. Organisatorische Änderungen

1.Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Kurs von dem/der im Programm ausgewiesenen Dozenten geleitet wird.

2.Wird ein Unterrichtskurs aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmer das bereits entrichtete Entgelt zurück.

3.Sollten während eines Kurses aus von EUMAC Ltd. zu vertretenden Gründen Unterrichtstage ausfallen, erstattet die EUMAC Ltd. nach eigenem Ermessen die anteilige Kursgebühr zurück oder bietet eine entsprechende Gutschrift für einen späteren Kurs an oder bietet Nachhol- oder Ersatztermine an.

4.Änderungen des Stundenplans und des Lehrpersonals bleiben vorbehalten.

5.EUMAC UG ist berechtigt, die Kursgebühren bei unbefristeten Verträgen mit Wirkung zum 01. September eines Jahres angemessen zu erhöhen, sofern die Erhöhung bis spätestens 01. Juli des Jahres angekündigt wird, um die Gebühren an gestiegene Kosten für Lehrkräfte, Raummieten etc. anzupassen.

6.Im Falle einer Erhöhung um mehr als 5% hat der Teilnehmer das Recht, den Unterrichtsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 31. August eines jeden Jahres außerordentlich zu kündigen.

 

11. Haftungsausschluss

1.Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind verpflichtet, EUMAC UG und die Lehrkräfte über vorhandene Verletzungen bzw. ihren gesundheitlichen Zustand zu informieren. EUMAC UG haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Teilnehmer.

2.Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht oder für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EUMAC UG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Unterrichtszeiten und die berechtigte Anwesenheit in den Räumen von EUMAC UG beschränkt.

3.Teilnehmern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Räumlichkeiten von EUMAC UG zu bringen. Von Seiten EUMAC UG werden keinerlei Bewachung oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Deshalb übernimmt EUMAC UG keine Haftung für Diebstähle oder sonstige Schädigungen der Sachen der Teilnehmer und anderer Nutzer. 4. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von der Unterrichtsveranstaltung übernimmt EUMAC UG keine Haftung.

 

12. Rechtsübertragung

1.Der Teilnehmer überträgt EUMAC UG örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt an sämtlichen, im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Tätigkeiten bzw. bei Erfüllung des hiernach übernommenen Auftrags entstehenden bzw. entstandenen Urheber-, Leistungsschutz- und anderen verwandten Schutzrechten und räumt dem EUMAC UG ebenso an allen sonstigen Ergebnissen seiner gegenständlichen Tätigkeiten und Leistungen das umfassende, ausschließliche und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht im Rahmen der vertragsgegenständlichen Arbeit ein.

2.Der Teilnehmer überträgt EUMAC UG weitergehend das Recht an der bildlichen Darstellung seiner Person (Recht am eigenen Bild) und die daraus folgenden Ansprüche.Der Teilnehmer räumt dem EUMAC UG das ausschließliche, übertragbare und unbeschränkte Recht ein, die o.g. Darbietungen ganz oder teilweise in der ganzen Welt in jeder Weise (einschließlich Synchronisation und Bearbeitung) und unter jeder Marke zu verwerten oder verwerten zu lassen.EUMAC UG hat damit das ausschließliche Recht, sämtliche unter diesen Vertrag fallenden Leistungen/Darbietungen ohne jede Beschränkung auf Tonträgern, Bildträgern und Bildtonträgern in jeder technischen Ausführung (z.B. LP, MC, DAT Single, Maxi Single, Compact Disc, Digital Compact Disc, Digital Compact Cassette, Mini Disc, Card Disc, CD-R etc. sowie Kino- und Fernsehfilme, Videobänder, Videoplatten, wie zum Beispiel Laserdiscs, DVD, DVD-Blueray, CD-Video, CD-Interactive, CD-Read Only Memory, Streamingdienste) in analoger oder digitaler Wiedergabeform auszuwerten und auswerten zu lassen. Sofern sich die Mitwirkung an den Aufnahmen von Teilnehmer auf die Herstellung von Begleitaufnahmen (sog. Playbacks) zur Verwertung auf Bild-Tonträgern bezieht, gestattet Teilnehmer EUMAC UG, die Begleitaufnahmen für die Synchronisation mit einem Solistenpart in jeder beliebigen Sprache zu verwenden und die Aufnahme seiner Darbietung auch mit Bildaufnahmen anderer Personen zu kombinieren/synchronisieren. EUMAC UG ist ferner berechtigt, die Vertragsaufnahmen im Einzelfall zur Herstellung von Filmwerken (wobei die Zustimmung das Recht zur Zweitauswertung auf sonstigen Ton- und/oder Bildtonträgern, z. B. auf Videokassetten, Bildplatten, CD- Video, multimedialen Datenträgern wie CD-ROM, CD-I, 3 DO, DVD, mp3 etc. einschließt) und Werbefilmen und Werbespots für artfremde Drittprodukte jeder Art sowie auf sonstige Weise in Verbindung mit Werbung für Dritte oder artfremde Drittprodukte jeder Art (z. B. auf sog. Sonderveröffentlichungen mit Werbeaufdruck auf Etikett und/oder Hülle) zu verwenden. Die Filmwerke bzw. Werbefilme/Werbespots können ebenso ausgewertet werden, wie die Vertragsaufnahmen selbst.

3.Die übertragenen Rechte und Ansprüche schließen insbesondere ein, das Recht zur Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung, das Recht zur und der Anspruch aus der öffentlichen Aufführung sowie der Sendung im Hörfunk, Fernsehfunk (einschließlich der analogen oder digitalen Übermittlung/Verbreitung über Kabel, ISDN, Telefon oder Satellit oder sonstiger Datenspeicher/-bänke), sowie das Recht die vertragsgegenständlichen Werke und Darbietungen – auch in Verbindung mit anderen Werken und Darbietungen oder Ausschnittsweise in Datenbanken (z.B. Streamingdienste/Tonträger-/Bildtonträgerdatenbanken), Dokumentationssysteme oder Speicher ähnlicher Art einzubringen, einzuspeisen, zu speichern, zu archivieren, und in elektronischer oder ähnlicher Weise zu übermitteln, insbesondere mittels elektronischer Übertragungswege (z.B. Compuserve, Internet) in digital verschlüsselter Form auf Abruf an den/die Abrufenden (z.B. private Konsumenten, Händler, Sender) zum Zwecke der akustischen und/oder audiovisuellen Wahrnehmung, Weiterübertragung und/oder Vervielfältigung, zu übertragen und dafür – soweit technisch erforderlich – umzugestalten, zu bearbeiten oder teilweise oder ganz auch für andere Produktionen zu nutzen.

4.EUMAC UG ist ferner berechtigt, auf jede Art und Weise die unter diesen Vertrag fallenden Darbietungen und Aufnahmen in allen Medien zu bewerben.Teilnehmer überträgt EUMAC UG ferner das Recht, seinen Namen und Abbildungen sowie biografisches Material in Zusammenhang mit der Verwertung der Tonträger und Bildtonträger zur nicht-kommerziellen sowie zur kommerziellen (kommerzielles Merchandising) Werbung zu benutzen und benutzen zu lassen, solange obige Darbietungen ausgewertet werden.Teilnehmer versichert, dass Recht an seiner Leistung, seinem persönlichen Vortrag und sein Recht am eigenen Bild zu den genannten Zwecken nicht auf Dritte übertragen zu haben und durch anderweitige Bindungen nicht gehindert zu sein, die genannten Rechte auf Produzent/EUMAC Ltd. zu übertragen.

5.Teilnehmer stellt EUMAC UG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die mit der oben benannten Garantie in Widerspruch stehen und ersetzt EUMAC UG alle insoweit entstehenden Schäden und Aufwendungen unter Einschluss etwaiger erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.

 

13. Medien und Presse

1.Fotos, Videos, Fernsehfilm- und Tonaufnahmen jeglicher Art, die von den Vertragsparteien aufgezeichnet werden, stehen EUMAC UG während der Vertragsdauer und auch danach jederzeit frei, ohne Einschränkung etwaiger Forderungen, zur Verfügung.

2.Postings/Tweets/Veröffentlichungen und Interviews in Sozialen Medien sowie in und mit den Medien (TV, Radio, Internet), Printmedien und Online-Medien, die Bezug nehmen auf die erbrachten Leistungen innerhalb dieses Vertrags dürfen nur mit Genehmigung von und in Absprache mit EUMAC UG erfolgen.

3. Falls die frühere EUMAC Ltd. durch den Brexit (Austritt Großbritanniens aus der EU) ihren rechtlichen Status verliert oder die. Ausübung der gesellschaftlichen (wirtschaftlichen) Tätigkeit auf Basis dieser unmöglich wird, gründen Thomas Blaeschke und/oder Sara Dähn eine neue EUMAC GmbH oder sonstige Gesellschaft mit beliebiger Rechtsform (die auch einen anderen Namen tragen kann). Diese neue Gesellschaft übernimmt diesen Vertrag mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten und wird diese Übernahme dieser gegenüber dem Teilnehmer auch anzeigen. Der Vertragspartner stimmt dieser Regelung ausdrücklich zu.

 

14. Sonstiges

1.Bestimmungen wie AGB anderer Organisationen, die in den Räumen von EUMAC UG oder in deren Auftrag Veranstaltungen oder sonstige Arbeiten durchführen, gelten gegenüber EUMAC UG nur, wenn dies ausdrücklich von EUMAC UG (Geschäftsführer/Inhaberin) im Voraus genehmigt wurden. Dies betrifft auch andersartige Vereinbarungen gegenüber diesen AGB mit einzelnen Personen.

2.Dritte, auch Kursleiter, benötigen zur Vertretung von EUMAC UG eine schriftliche Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer.

3.Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von EUMAC UG, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.

4.Die Geschäftsführung ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für zukünftige Vertragsverhältnisse einseitig zu ändern.